Reglement Oberaargauer Trail–Run
Mit der Anmeldung zum Oberaargauer Trail–Run sowie der Teilnahme an der offiziellen Streckenbesichtigung stimmen Sie automatisch unserem Reglement zu
1. Selbstverantwortung
Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Verantwortung. Regelmässiges Ausdauer-Training und gute Gesundheit sind Voraussetzungen für einen Start. Es kann lebensgefährlich sein, mit oder direkt nach infektiösen Erkrankungen zu starten (bspw. Grippe). Während dem Warm up oder offiziellen Streckenbesichtigung sind die Strecken signalisiert aber nicht durch uns abgesichert.
2. Haftung
Eine Haftung jeglicher Art wird vom Veranstalter abgelehnt. Dies gilt auch für Unfälle, Diebstahl und Haftung gegenüber Drittpersonen. Versicherung ist Sache der Teilnehmenden. Gerichtsstand ist Burgdorf. Während dem Warm up oder offiziellen Streckenbesichtigung sind die Strecken signalisiert aber nicht durch uns abgesichert.
3. Wettkampf
Sportlich faires Verhalten wird vorausgesetzt.
Die Startnummer ist persönlich und muss von vorne gut sichtbar und ungefaltet getragen werden.
Die Anordnungen des OK sind verbindlich.
Private Fahrzeuge, Fahrräder und Privatbegleitung, sind nicht zugelassen.
Abkürzungen sind nicht gestattet.
Der «Besenwagen» beim Oberaargauer Trail-Run bildet den offiziellen Schluss des Rennens. Er fährt hinter dem letzten Startblock. Wer hinter dem offiziellen Schlussfahrzeug (Besenwagen) läuft, wird nicht mehr klassiert.
Der Oberaargauer Trail-Run wird nach den Bestimmungen des Schweizerischen Leichtathletik-Verbandes durchgeführt.
4. Unfälle
Bei Zwischenfällen, Schwächezuständen von Läuferinnen und Läufern und Unfällen bitte sofort den Sanitätsnotruf: 144
Dem Streckendienst und dem Sanitätspersonal zu melden.
5. Doping
Für diesen Wettbewerb gilt das aktuelle Dopingstatut von Swiss Olympic. Es können Dopingkontrollen durchgeführt werden. Alle Teilnehmenden unterstellen sich mit der Teilnahme den Anti -Doping -Regeln von Swiss Olympic und anerkennen die exklusive Zuständigkeit der Disziplinarkommission für Dopingfälle von Swiss Olympic sowie des Tribunal Arbitral du Sport in Lausanne unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte. Siehe auch www.globaldro.com/CH/
6. Datenschutz
Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden damit einverstanden, dass ihre Adressdaten an die auf der Homepage aufgeführten Sponsoren, dem offiziellen Foto-Service und Swiss Athletics für Dienstleistungen weitergegeben werden dürfen. Wer sich gegen eine Weitergabe der Adresse aussprechen möchte, meldet dies dem Oberaargauer Trail–Run an der Auskunftsstelle schriftlich. Teilnehmende stimmen der Verwendung von Fotomaterial aus dem Lauf für die Illustrierung von Ranglisten, Internetseiten und für andere PR-Zwecke des Organisators und dessen Partner zu.
Mit der Anmeldung willigen die Teilnehmenden der Veröffentlichung ihres Namens, Wohnort und insbesondere ihres Jahrgangs auf offiziellen Start -/Ranglisten in gedruckter oder elektronischer Form durch den Organisator oder dessen Partner zu. Diese Zustimmung ist Voraussetzung für die Teilnahme am Wettkampf.
7. Organisation
Organisator ist der Verein Trail–Run mit Sitz in Thörigen, vertreten durch das OK Oberaargauer Trail–Run.
OK Oberaargauer Trail–Run Thörigen
Thörigen im Februar 2024